Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17002
VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260 (https://dejure.org/2023,17002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260 (https://dejure.org/2023,17002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - 24 ZB 23.30260 (https://dejure.org/2023,17002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 3; AsylG § 78 Abs. 3
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)

  • rewis.io

    Sekundärmigration (Slowakei), Anspruch auf rechtliches Gehör, richterliche Hinweis- und Erörterungspflicht, behaupteter Verstoß einer nationalen Regelung eines Mitgliedsstaats gegen europäisches Sekundärrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer zudem Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2).

    Der Rechtsmittelführer muss demnach Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2023 - 6 ZB 23.30016 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2 ff.).

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Denknotwendig kann aber ein deutsches Gericht nicht die Frage beantworten, ob die Regelung eines anderen Mitgliedsstaats nicht möglicherweise im Rahmen dessen geltender Rechtsordnung einer richtlinienkonformen Auslegung zugänglich ist, sodass es aufgrund des - europaweit geltenden (vgl. erstmals EuGH, U.v. 15.7.1964 - C-6/64 "Costa./.ENEL") - Anwendungsvorrangs des Europarechts gar nicht erst zu einer Kollision käme.
  • EuGH, 22.02.2022 - C-483/20

    Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Es begründet die Pflicht, im Rahmen von grenzüberschreitenden Kooperationen die Rechtmäßigkeit des hoheitlichen Handelns anderer Mitgliedstaaten zu unterstellen und sie nicht zu kontrollieren, soweit im Sekundärrecht nicht ausnahmsweise Prüfvorbehalte normiert sind (vgl. Kaufhold, aaO, Rn. 91) oder außergewöhnliche Umstände vorliegen (vgl. EuGH, U.v. 22.2.2022 - C-483/20 - Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06

    Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Etwas Anderes gilt dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 8.11.2006 - 10 B 37.06 - juris Rn. 4 mwN).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    § 86 Abs. 3 VwGO enthält eine nicht abschließende Regelung zur richterlichen Hinweispflicht und ist eine Ausprägung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Dementsprechend verletzt auch die vom Prozessrecht nicht gestützte Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots das rechtliche Gehör (BVerfG, B.v. 10.2.2009 - 1 BvR 1232/07 - juris Rn. 21; BVerwG, B.v. 18.10.2012 - 8 B 18.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung bleibt der abschließenden Beratung bzw. Urteilsfindung im Anschluss an die mündliche Verhandlung vorbehalten (BVerwG, B.v. 27.1.2015 - 6 B 43.14 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07

    Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird jedoch verletzt, wenn ein Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten, obwohl es auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung für seine Entscheidung erheblich ist, nicht zur Kenntnis nimmt, nicht in Erwägung zieht oder aus prozessrechtlich unzulässigen Gründen unberücksichtigt lässt (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 2.11.2007 - 3 B 58.07 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Um dennoch einen entsprechenden Verstoß feststellen zu können, müssen im Einzelfall besondere Umstände dargelegt werden, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 12.12.2007 - 1 BvR 61/05 - juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
    Gleiches gilt, wenn sich dem Gericht auf Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Aufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 31.7.2014 - 2 B 20.14 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12

    Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter

  • BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Gebiet; nachgemeldetes FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 61/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: im Falle einer Klage auf

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85

    Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

  • BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende

  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung einer

  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 981.98
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 6 ZB 23.30016

    Berufung, Versorgung, Zulassungsantrag, Tatsachenfrage, Zulassungsgrund,

  • VG Magdeburg, 08.09.2017 - 8 B 394/17

    Dublin-Verfahren: Slowakische Republik (Slowakei); Abschiebungshindernis im Bezug

  • OVG Saarland, 08.02.2024 - 2 A 210/22

    Asylverfahren Türkei; kurdische Volkszugehörigkeit; Wehrpflichtige in der Türkei

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt.

    [stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 - juris, Rn. 24 sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Ebensowenig folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO und § 104 Abs. 1 VwGO gefunden hat, eine Pflicht des Gerichts zur umfassenden Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte.

    [stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris, Rn. 10 (m.w.N.) sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Etwas Anderes gilt dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte. [stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.11.2006 - 10 B 37.06 - juris, Rn. 4 (m.w.N) sowie hierzu BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12].

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 13].

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 3] Dem Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO, 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG) genügt das Verwaltungsgericht regelmäßig, wenn es sich in seinem Urteil mit dem wichtigsten, nach seiner Auffassung für die Entscheidung relevanten Beteiligtenvorbringen auseinandergesetzt hat.

  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31108

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigter, Gefahr

    Es obliegt dem Betroffenen, gegen eine Schutzbeendigung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vor den Gerichten des schutzgewährenden Mitgliedstaats vorzugehen, nicht aber dem Bundesamt oder den deutschen Verwaltungsgerichten, Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 - juris Rn. 21 ff.; vgl. EuGH, U.v. 30.11.2023 - C-228/21 - juris Rn. 142).
  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen

    [vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt.

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18].

  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31136

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigte, Gefahr

    Es obliegt dem Betroffenen, gegen eine Schutzbeendigung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vor den Gerichten des schutzgewährenden Mitgliedstaats vorzugehen, nicht aber dem Bundesamt oder den deutschen Verwaltungsgerichten, Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 - juris Rn. 21 ff.; vgl. EuGH, U.v. 30.11.2023 - C-228/21 - juris Rn. 142).
  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31106

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigte, Gefahr

    Es obliegt dem Betroffenen, gegen eine Schutzbeendigung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vor den Gerichten des schutzgewährenden Mitgliedstaats vorzugehen, nicht aber dem Bundesamt oder den deutschen Verwaltungsgerichten, Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 - juris Rn. 21 ff.; vgl. EuGH, U.v. 30.11.2023 - C-228/21 - juris Rn. 142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht